Beihilfe

Hier finden Sie allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner zum Thema Beihilfe. Darüber hinaus können Sie die wichtigsten Formulare herunterladen und ausdrucken.

Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen

-Aktualisierung wöchentlich am Montag-

In der Woche ab dem 25. September 2023 werden Anträge

               ab dem Posteingangsdatum       18. Juli 2023

bearbeitet.

(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)

Um eine Verbesserung der Bearbeitungssituation auf Grund des anhaltenden hohen Antragsaufkommens in der Beihilfestelle des LAF M-V zu erreichen, hat das LAF M-V verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Es werden u.a. zusätzliche Mitarbeiter in die Beihilfebearbeitung eingesetzt.

Das LAF M-V arbeitet intensiv daran, dass Sie so schnell wie möglich wieder den gewohnten Bearbeitungsservice erhalten. Bis dahin können Sie uns unterstützen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrages ab. So können sämtliche Ressourcen zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihrer Anträge und Fragen eingesetzt werden.

Die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfestelle ist daher bis auf Weiteres stark eingeschränkt. Sie erreichen die Beihilfestelle am Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Sie können uns Ihr Anliegen aber auch gerne per E-Mail an beihilfe@laf.mv-regierung.de mitteilen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Beihilfestelle

Aktuelles Merkblatt zur Bearbeitung von Beihilfe- und Pflegeleistungen 

Veränderungen im Mitarbeiterportal (MAP)

Auf Grund unserer praktischen Erfahrungen und auch vieler Hinweise unserer MAP-Nutzer, wurden diverse Veränderungen im Portal vorgenommen.

Wir haben Ihnen jetzt z. B. einen Beihilfe-Kurzantrag bereitgestellt, der seinem Namen alle Ehre macht. Wenn keine Gründe für einen Langantrag vorliegen, genügt es, wenn Sie zukünftig vor Antragstellung alle Belege/Rezepte in eine Datei scannen. Diese darf nicht größer als 18 Megabyte (MB) sein und darf max. 50 Belege enthalten. Anschließend rufen Sie nur noch die Antragsstellung im MAP auf, laden die Datei oder mehrere hoch und senden sie an das LAF M-V.

Bitte beachten Sie, dass ein Kurzantrag nur dann in Frage kommt wenn nachfolgende Kriterien nicht zutreffend sind:

  • Es ist kein Erstantrag.
  • Es gibt keine Änderung in den persönlichen Verhältnissen (Stammdaten).
  • Es werden keine Aufwendungen aufgrund eines Unfalles geltend gemacht.
  • Es gibt keine Erstattungen von anderer Seite.
  • Es handelt sich nicht um Leistungen der Pflege.
  • Es handelt sich nicht um den ersten Antrag im Kalenderjahr, mit dem Aufwendungen für einen Ehegatten beantragt werden.

In diesen genannten Fällen ist immer ein Langantrag zu verwenden.

Sofern Sie Aufwendungen auf Grund eines Unfalls geltend machen, müssen alle dazugehörigen Belege / Rezepte in einer extra Datei  (z.B. nach Unfall1 und Unfall2) sortiert und eingereicht werden. Diese können dann auch jeweils in einer Datei hochgeladen werden.

Weitere Änderungen im MAP:

  • Auf der Startmaske des Onlineantrages können Sie mit der Schaltfläche „Sonstige Anlagen senden“ sofort Heil-und Kostenpläne und andere Informationen an die Beihilfeabteilung versenden.
  • Andere Formulare können jetzt auch direkt aus dem Menü heraus aufgerufen werden (Menüpunkt „Formulare“).
  • Die Zahlung der Beihilfeaufwendungen erfolgt nur noch auf das beim LAF M-V bekannte Gehaltskonto.

Sollten Sie das MAP noch nicht nutzen und Interesse haben, dann können Sie sich unter https://www.laf-mv.de/bezuege/Mitarbeiterportal/ anmelden.