Unfallfürsorge

Hier finden Sie Informationen zum Thema Unfallfürsorge und dienstunfallbedingter Sachschäden sowie die entsprechenden Formulare,mit welchen Sie die Erstattung von Kosten eines Heilverfahrens im Rahmen der Unfallfürsorge beantragen können. 

Ein dienstunfallbedingter Sachschaden kann nur ersetzt werden, soweit Sie den Schaden nicht auf andere Weise ersetzt erhalten. Leistet der Unfallverursacher bzw. die Versicherung nicht, sind Sie verpflichtet, Ersatzansprüche gegen Dritte an den Dienstherren abzutreten.

Wurde der Dienstunfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, wird Sachschadenersatz nicht gewährt.

Beachten Sie bitte die telefonischen Sprechzeiten.