Vergabebekanntmachungen
Das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern erfüllt hier die Pflicht gemäß § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), nach der Durchführung einer "Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb" oder einer "Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb" über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Die entsprechenden Informationen sind auf den Internetseiten des Auftraggebers oder auf Internetportalen für die Dauer von drei Monaten bereitzustellen.
Vergabebekanntmachung 20260603
