Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern
Aktuelle Informationen
Bearbeitung Eingang Massenwidersprüche 2023
Zum Jahresende haben eine größere Zahl von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter Antrag bzw. Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 erhoben.
Mit der Bearbeitung der Anträge bzw. Widersprüche kann erst begonnen werden, wenn der von der Landesregierung am 19.12.2023 beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom Landtag verabschiedet worden ist. Damit wird im ersten Halbjahr 2024 gerechnet.
Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von besoldungsrechtlichen Maßnahmen vor, die rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten sollen. Ziel ist die Gewährleistung des Mindestabstands zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Den Gesetzesentwurf Besoldungsstrukturgesetz finden Sie hier. Das Finanzministerium hat mit dem Abschlagserlass vom 02.01.2024 das Landesamt für Finanzen beauftragt, unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag bereits Abschläge in voller Höhe zu zahlen. Die Abschlagszahlungen werden voraussichtlich mit den Bezügen ab dem Monat Mai 2024 aufgenommen.
Tarifeinigung
Die Tarifvertragsparteien haben am 9.12.2023 eine Einigung für die Tarifbeschäftigten erzielt. Danach wird es zum 1.11.2024 eine Entgelterhöhung von 200 Euro und ab 1.2.2025 eine prozentuale Erhöhung um 5,5 Prozent geben. Zur Abmilderung der Inflation wird eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro gezahlt. Diese wird aufgeteilt auf eine Einmalzahlung von 1.800 Euro und zehn monatlichen Raten zu je 120 Euro. Das LAF wird die Einmalzahlung zum Zahlungstermin 29.02.2024 zur Auszahlung bringen. Die laufende monatliche Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 120 EUR wird mit Zahlungstermin 29.03.2024 erstmals umgesetzt (rückwirkend zum 01.01.24), danach laufend mit den monatlichen Bezügen bis einschließlich Oktober 2024.
Den entsprechenden Gesetzesentwurf für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger/innen finden Sie hier.
Erreichbarkeit der Zentralen Reisestelle
Seit dem 31.07.2023 erreichen Sie die Zentrale Reisestelle am neuen Dienstsitz
Industriestraße 15
18069 Rostock
Die übrigen Kontaktdaten bleiben unverändert.
Ihre Zentrale Reisestelle
Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen
-Aktualisierung wöchentlich am Montag-
In der Woche ab dem 18. März 2024 werden Anträge
ab dem Posteingangsdatum 29. Februar 2024
bearbeitet.
(Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Finanzen (LAF M-V) eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.)
Fristen für die Beantragung von Reisekostenvergütungen
- Ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht nur, wenn gemäß § 3 Abs. 5 Landesreisekostengesetz M-V (LRKG M-V) die Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Auf die weiteren Ausführungen des § 3 Abs. 5 LRKG M-V wird hingewiesen.
Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen
Aufgrund von Sicherheitsabwägungen werden E-Mails mit Anhängen in alten Office-Formaten (z.B. DOC, XLS, PPT) nicht mehr angenommen und die Absender i.d.R. automatisch über die Nichtzustellung informiert. Für eine störungsfreie Verarbeitung wird die Übermittlung von PDF-Dokumenten empfohlen. Sollte es notwendig sein Office-Dokumente zu versenden, sind die aktuellen Office-Formate (z.B. DOCX, XLSX, PPTX) zu nutzen.